Voraussetzung für dem BBR/eBBR-Abschluss
Du hast in den vergleichenden Arbeiten (BBR-Prüfungen) mindestens die Note 4 erreicht, dabei kannst du eine Note 5 mit einer Note 3 ausgleichen. Außerdem musst du in mindestens zwei Fächern (Mathematik, Deutsch, WAT oder der 1. Fremdsprache) die Note 4 haben. Deine Durchschnittsnote des Endjahreszeugnisses muss ebenfalls mindestens ausreichend sein.
Voraussetzung für den Mittleren Schulabschluss und der erweiterten Berufsbildungsreife
Wenn du erfolgreich den BBR-Abschluss geschafft hast, stehen für dich in der zehnten Klasse die MSA-Prüfungen an. Eine Voraussetzung ist dabei, dass du mindestens zwei E-Niveau-Fächer besuchst. Wenn du nur in G-Niveau-Fächer eingestuft wurdest, dann kannst du auf den eBBR geprüft werden. In Mathematik, Deutsch und Englisch wird eine schriftliche Prüfung abgelegt. Zusätzlich kommt eine mündliche Prüfung in Englisch und eine Präsentationsprüfung (in allen Fächern außer Sport möglich). Aus den beiden englischen Prüfungen wird der Durchschnitt errechnet und zu einer Note gebildet. In allen vier Prüfungen muss ein Ausreichend erreicht werden. Auch hier kann eine Note 5 mit einer Note 3 (oder besser) ausgeglichen werden. Nicht ausgeglichen werden kann die Note 6. Geben Falls muss eine mündliche Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt werden. Nicht vergessen werden darf das Endjahreszeugnis, denn hier müssen auch die Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzung für den Mittleren Schulabschluss mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe MSA/OG
Alle Unterrichtsfächer, die du besuchst, müssen auf E-Niveau unterrichtet werden. In den Hauptfächern Deutsch, Mathematik oder in der 1. Fremdsprache sollten mindestens zwei Noten eine 3 sein. In den anderen LDU-Fächern (leistungsdifferenzierte Unterrichts-Fächer) wie Deutsch, Mathematik, der 1. Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie musst du mindestens in den Fächern die Note 3 erreicht haben. Dein Durchschnitt auf dem Endjahreszeugnis darf nicht schlechter als 3,0 betragen. Des Weiteren darf auf dem Zeugnis eine Note 5 aber keine Note 6 stehen. Die wichtigste Bedingung ist, dass du die MSA-Prüfungen bestanden hast, dabei reicht ein Schnitt von 4,0 aus.